Ab 15. November müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren.

Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.

 

Das Lichtmodul WD80312 ermöglicht das automatische Einschalten NACH dem Motorstart der entsprechenden Lichter !!

 

ERLAUBT:

Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt !

• Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint. > Möglich mit WD80312 !

• Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. > Möglich mit WD80312 !

• Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.

• Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.

VERBOTEN:

Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten !

• Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).

• Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).

• Nebelscheinwerfer

• Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).

• Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).

• Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.

 • Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass hier natürlich Tagfahrleuchten alleine nicht ausreichen und daher verboten sind

Anmerkung:

Den größten Komfort bzw. Sicherheit bietet das automatische einschalten / abschalten des Abblendlichtes - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
So ist beim Einfahren in einen Tunnel oder beim Einsetzen der Dämmerung kein zusätzliches Lichtaktivieren erforderlich !!

Das Modul WD80312 ist universell einsetzbar ! Für (+) oder/und (-) gesteuerte Systeme. 4 interne Relais stehen zur Verfügung. Aktivierung erst NACH dem Motorstart !

Quelle: Öamtc / 12.10.2005
Alle Angaben sind ohne Gewähr - Irrtum und Änderungen vorbehalten

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